Abrechnungsmodalitäten

Abrechnung, ganz einfach
Meine Praxis für Osteopathie und Physiotherapie ist eine reine Privatpraxis/ Selbstzahler-Praxis. Je nachdem, welche Leistungen Sie in Anspruch nehmen wollen, gestalten sich die Abrechnungsmodalitäten unterschiedlich.
Da ich sehr viel Wert auf eine adäquate Behandlung lege, nehme ich mir für Sie 1 Stunde Zeit. In dieser 1 Stunde ist die Zeit des An- und Ausziehen und der Dokumentation schon inbegriffen.

Abrechnung Osteopathie
Durch meine Zulassung als Heilpraktikerin, können Sie auch ohne ärztliches Rezept zu mir kommen.
Meine Behandlungen sind grundsätzlich Selbstzahler-Leistungen. Unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Versicherung sind die Kosten für die Behandlung in voller Höhe zu bezahlen.
Einige gesetzliche Krankenkassen bezuschussen Osteopathie. Erkundigen Sie sich bitte vor der Behandlung ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse/ Versicherung die Kosten erstattet.

Krankenkassen die mich bezuschussen sind u.a. Techniker KK, DAK, IKK classic, IKK Südwest, BKK-Faber Castell, BKK-Freudenberg, BKK-Firmus, mhplus, SBK

„Heilkundliche Tätigkeit ist von der Umsatzsteuer gemäß § 4 Nr.14 UStG befreit“

Abrechnung private Physiotherapie
Um die Kosten (oder einen Teil der Kosten) für eine physiotherapeutische Behandlung von Ihrer Privaten-Krankenkasse/ private Versicherung erstattet zu bekommen benötigen Sie auf jeden Fall ein ärztliches Rezept.
Unabhängig von einer möglichen Erstattung durch Ihre Versicherung sind die Kosten für die Behandlung in voller Höhe zu bezahlen.
Erkundigen Sie sich bitte vor der Behandlung ob, in welcher Höhe und unter welchen Voraussetzungen Ihre Krankenkasse/ private Versicherung die Kosten erstattet.

Bei Interesse, können Sie hier einen Termin vereinbaren.

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